Diese Lagerordnung gilt für den kompletten Lagerplatz des Bundeslagers 2025 der Deutschen Waldjugend der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Bundesverband e.V. Darüber hinaus gelten die Regelungen des Bundesverbandes.
Ankunft und Aufbau
Das Bundeslager startet am 02.08. bei Sonnenaufgang (05:46 Uhr). Zelte dürfen nur mit geeignetem Zelt- und Seilmaterial, sowie dem Zelt entsprechend dimensionierten Erdnägeln/Heringen aufgebaut werden und müssen regelmäßig nachgespannt werden.
Für den standsicheren Aufbau der Zelte ist die Gruppenleitung verantwortlich. Zur eigenen Sicherheit und um Dritte nicht zu gefährden, werden Kontrollen durch die Lagerleitung und von ihren beauftragten Personen während der Veranstaltung durchgeführt. Werden hierbei Mängel festgestellt, müssen diese unmittelbar behoben werden.
Ehrenkodex und Miteinander
Auf unserem Bundeslager gilt unser Ehrenkodex. Bei Menschen, die diesen nicht anerkennen, werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Zusätzlich laden wir alle aus, die sich bereits wegen (sexualisierter) Gewalt schuldig gemacht haben, durch grenzverletzendes Verhalten aufgefallen sind oder auf einer Jugendveranstaltung / bei einem Jugendverband eine Beurlaubung oder ein Hausverbot wegen grenzverletzendem Verhalten erhalten haben. Es gilt unsere bundesweite Führungszeugnisregelung (https://waldjugend.de/fuehrungszeugnisse/).
Tagesbesucher:innen können sich nach Anmeldung an der Vogtei von 07:00 bis 22:00 Uhr auf dem Lagerplatz aufhalten.
Evakuierung
Einer angeordneten Evakuierung haben alle Teilnehmenden Folge zu leisten.
Verhaltensregeln am Sammelplatz:
- Ruhe bewahren
- Gespräche sind auf ein Mindestmaß einzustellen, damit Anordnungen verstanden werden können.
- Die Teilnehmenden haben den Anordnungen der Lagerleitung, des Krisenstabes bzw. der eingesetzten Rettungskräfte Folge zu leisten.
- Der Lagerplatz ist ausnahmslos zu verlassen und erst wieder nach der Freigabe durch den Krisenstab zu betreten!
- Eine Gruppe muss immer durch mindestens eine Gruppenleitung beaufsichtigt sein.
Feuer und Feuerholz
Feuer muss jederzeit beaufsichtigt werden und darf nur an abgesicherten Feuerstellen (Feuerschale mir ausreichend Sand) entzündet werden. Für JEDE Feuerstelle muss ein aktuell geprüfter Feuerlöscher im direkten Umfeld vorhanden sein. Zulässig sind entweder ein Fettbrandlöscher oder Schaumlöscher mit einem Löschmittelvolumen von 6 Litern. Andere Löschmittel oder kleinere Volumen sind nicht ausreichend. Die letzte technische Überprüfung darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. Wir behalten uns Kontrollen während der Veranstaltung vor.
Die Feuerregelung kann durch Wald- und / oder Wiesenbrandstufen weiter verschärft werden. Diesen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Als Brennholz ist nur das ausliegende Holz am Hackplatz zu verwenden. Beim Zerkleinern des Feuerholzes und beim Holztransport sind die ausgeschilderten Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten. Mit Einbruch der Dunkelheit wird kein Feuerholz mehr gemacht. Es darf nur eine kleine Menge Holz in den Zelten vorrätig gehalten werden (circa eine Tagesmenge).
Hausrecht
Das Hausrecht liegt bei der Bundesleitung. Die Vogtei ist durch diese weisungsbefugt die Einhaltung der Lagerordnung zu überprüfen und durchzusetzen. Die (Mehr-)Kosten für eine eventuelle frühzeitige Abreise trägt die ausgeschlossene Person bzw. die Erziehungsberichtigten.
Lagerruhe und Nachtwache
Der Lagerplatz ist in zwei Bereiche aufgeteilt, den Ruhebereich und den Singerundenbereich. Im Ruhebereich herrscht von 24:00 bis 07:00 Uhr absolute Nachtruhe. Im Singerundenbereich herrscht zur gleichen Zeit eingeschränkte Nachtruhe. Das bedeutet, dass gemeinsame Singerunden weiterhin erlaubt sind. Es gilt aber auch hier Rücksicht aufeinander zu nehmen.
Den Anweisungen der Nachtwache ist stets Folge zu leisten. Die Nachtwache hat sich an die Verhaltensregeln zu halten.
Müll
Müll ist entsprechend der Mülltrennung vor Ort zu entsorgen. Diese wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Parken
Es darf nur auf den von der Waldjugend ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden. Die Parkplätze vom naheliegenden Campingplatz gehören explizit nicht dazu. Unsere Parkplätze befinden sich in der Nähe vom Lagerplatz. Das Befahren des Lagerplatzes ist nicht gestattet, da Be- und Entladeplätze direkt am Lagerplatz zur Verfügung stehen.
Rauchen, Alkohol und bewusstseinsverändernde Substanzen
Das Bundeslager ist eine Kinder- und Jugendveranstaltung. Das oberste Gebot ist, ihnen ein geschütztes und sicheres Lager zu ermöglichen. Als Grundlage gelten die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes. Zusätzlich gelten die Regelungen unseres Schutzkonzepts, die für diese Veranstaltung maßgeblich sind.
Sanitäter:innen & Erste Hilfe
Jede Gruppe hat einen Verbandskasten nach DIN 13164 (KFZ-Verbandskasten) mit sich zu führen. Bei Notfällen ist die Vogtei zu verständigen. Es gilt unser Erste-Hilfe-Konzept (siehe Lager-ABC). Die Rettungswege auf dem Lagerplatz sind jederzeit freizuhalten.
Medien
Für ein schönes Lagerleben wünschen wir uns von euch, dass mobile Endgeräte auf dem Lagerplatz so wenig wie möglich Präsenz haben.
Tiere
Hunde dürfen auf dem Lagerplatz nur nach Anmeldung und an kurzer Leine geführt werden. Die Hundeführenden haben unbedingt Rücksicht auf die Teilnehmenden des Bundeslagers zu nehmen, insbesondere in den Morgenrunden, Kochzelten, bei Lebensmitteln und bei den Programmpunkten. Erleichtern dürfen sich Hunde ausschließlich außerhalb des Lagerplatzes. Sämtlicher Kot (auch im Wald) ist zu beseitigen. Für Listenhunde und deren Hundeführende gelten die entsprechenden Bestimmungen des Landes Niedersachsen bezüglich Sachkundeprüfung, Maulkorbpflicht usw.